Impressum

 

Herausgeber:


Verein Handwerkerhaus e. V.
Bernhard-Suttner-Str. 5
D-92637 Weiden

Telefon: 0961 - 480 250-0

Telefax: 0961 - 480 250-10

e-Mail: info(at)handwerk-weiden.de
Internet: http://www.lehrlingswohnheim-weiden.de

Gerichtsstand: Weiden i.d. Oberpfalz
Registergericht: VR 69
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Joachim Behrend

 

Haftungsausschluss


Sämtliche Informationen auf den Webseiten des Verein Handwerkerhauses e. V.  sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren sowie die Verarbeitung, Veränderung und/oder Weitergabe dieser Informationen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Verein Handwerkerhauses e. V. zulässig.
Alle auf der Website dargestellten Fotos sind Eigenbilder bzw. Pressebilder.

Diese Informationen dienen allein der Kundeninformation und enthalten keinerlei verbindliche Gewährleistungen oder Zusicherungen. Sie unterliegen dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, sowohl in technischer als auch in kommerzieller Hinsicht. Verbindliche Aussagen können nur auf konkrete Anfragen hin abgegeben werden.

Aufgrund ihrer Unverbindlichkeit ist jede Haftung für die Richtigkeit der Informationen ausgeschlossen.
Auf den Webseiten des Verein Handwerkerhauses e. V. finden Sie auch Links zu anderen Webseiten, die teilweise nicht vom Vereini Handwerkerhaus e. V., sondern von Dritten betrieben werden. Diese Verknüpfungen dienen nur der näheren Veranschaulichung. Der Verein Handwerkerhaus e. V. macht sich die Inhalte dieser Webseiten nicht zu Eigen und ist für deren Inhalte auch nicht verantwortlich. Diese fremden Webseiten können wie die Webseiten des Verein Handwerkerhauses e. V. urheberrechtlich geschützt sein.

Die Nutzung der Webseiten des Verein Handwerkerhauses e. V. erfolgt in Ihrer alleinigen Verantwortung. Die Haftung des Verein Handwerkerhauses e. V. für jegliche Schäden, die sich aus der Nutzung der Webseiten des Verein Handwerkerhauses e. V. ergeben, insbesondere Betriebsunterbrechung, entgangener Gewinn, Verlust von Informationen und Daten oder Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit nicht z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.