Infos zum Wohnheim

 

Herzlich Willkommen im Lehrlingswohnheim Philipp Karl

 

Unser Wohnheim ist werktags, von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr, und bei Anreise am Sonntag von
19:00 Uhr bis 22:00 Uhr, geöffnet.

 
Die Stockwerksgänge sowie die Haus- und Fluchttüren werden videoüberwacht.

 

Alle Bewohner müssen bis spätestens 22:00 Uhr im Wohnheim sein.

 

Nachtruhe:

Ab 22:00 Uhr ist Zimmerlautstärke einzuhalten

Absolute Nachtruhe ist ab 23:00 Uhr

 

Den Bewohnern ist es gestattet Besuch zu empfangen.

 

Das Parken im Hof des Lehrlingswohnheimes ist nicht gestattet. Dieser darf lediglich zum

Be- und Entladen benutzt werden.

 

Alkohol und Betäubungsmittel sind im ganzen Lehrlingswohnheim (Innen- und Außenbereich) verboten. Gleiches gilt für den Besitz von Utensilien zum Drogenkonsum sowie leeren Alkoholbehältnissen. Besteht ein augenscheinlicher Verdacht auf Drogenkonsum, muss mit Konsequenzen gerechnet werden.

 

Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Raucherzonen gestattet.

 

Frühstück bieten wir von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 7:45 Uhr im Frühstücksraum an.

 

Für die Selbstverpflegung können unsere Stockwerksküchen benutzt werden. Nach Gebrauch, sind Küche und Geschirr zu reinigen. Das Zubereiten von Speisen ist auf den Zimmern untersagt.

 

Am letzten Schulungstag (Freitag) ist ab 7:00 Uhr bis 7:45 Uhr der Zimmerschlüssel im Büro abzugeben. Bei Verlust des Zimmerschlüssels wird eine Gebühr von 200,00 € in Rechnung gestellt. Die Schlüssel müssen bei vorzeitiger Abreise im Lehrlingswohnheim verbleiben.

 

Bei Auszug sind die Zimmer aufzuräumen und die Betten abzuziehen. Leere Flaschen und Müll nicht unter den Betten oder hinter den Schränken verstecken. Grobe und mutwillige Verschmutzungen werden in Rechnung gestellt.

 

Casino im Erdgeschoss mit Kicker, Billard und Darts. Über weitere Freizeitangebote informieren die Betreuer.

 

Schäden: Die Zimmer werden während der Woche durch die Betreuer auf Mängel überprüft. Beschädigungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

 

Wird die Brandmeldeanlage unter Missachtung der Hausordnung ausgelöst muss der Verursacher für die Kosten des Feuerwehreinsatzes (ab ca. 700,00 €) aufkommen. Bei Auslösen eines Fehlalarms in einem Zimmer, werden alle Bewohner des Zimmers zur Verantwortung gezogen.

 

Wird während den Aufenthalt im Lehrlingswohnheim gegen die Heimordnung verstoßen, muss der Verursacher mit entsprechenden Maßnahmen (Abmahnung) und gegebenenfalls mit dem sofortigen Ausschluss aus dem Wohnheim rechnen! Die Missachtung der Heimordnung wird den Eltern, dem Ausbildungsbetrieb, der Berufsschule ggf. der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz mitgeteilt.

 

Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt in unserem Wohnheim

 

Haben Sie noch Wünsche, offene Fragen?

 

Ihre Ansprechpartner vor Ort sind unsere Betreuer